Schuldner
Mauro Galli
Heimatort: Lugano / TI
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 01.10.1974
Dorfstrasse 43
9425 Thal
Gläubiger
Schweizerische Eidgenossenschaft
3003 Bern
Serafe AG
CHE-177.896.042
Summelenweg 91
8808 Pfäffikon SZ
Schuldbetreibung/en Nr. 25002307 vom 24.02.2026
Forderungen
CHF 335.00 BM-1489-1983-403, Haushaltabgabe für Radio und TV von 01.10.2024 bis 30.09.2025 nach RTVG
CHF 15.00 Mahngebühren gem. RTVV
CHF 20.00 Betreibungseinleitungsgebühren gem. RTVV
Zusätzliche Kosten
Betreibungs- und Pfändungsvollzugskosten zuzüglich Publikationskosten
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner hat sich bei Straffolge (Art. 169 StGB) jeder vom Betreibungsbeamten nicht bewilligten Verfügung über die gepfändeten Vermögenswerte zu enthalten (Art. 96 SchKG).
Ergänzende rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird hiermit aufgefordert, zum Vollzug der Pfändung in der oben erwähnten Betreibung am Dienstag, 26.05.2026, auf dem Betreibungsamt Am Alten Rhein, Hauptstrasse 21, 9424 Rheineck, vorzusprechen. Er wird dabei ausdrücklich auf Art. 91 Abs. 1 Ziff. 1 SchKG aufmerksam gemacht, wonach er bei Straffolge verpflichtet ist, der Pfändung beizuwohnen oder sich vertreten zu lassen (Art. 323 Ziff. 1 StGB). Leistet der Schuldner dieser Aufforderung keine Folge, wird die Pfändung in seiner Abwesenheit auf dem Betreibungsamt Am Alten Rhein vollzogen und mangels Feststellung pfändbarer Vermögenswerte ein Verlustschein gemäss Art. 115 Abs. 1 i.V.m. Art. 149 SchKG ausgestellt (vgl. BGE 120 III 110).
Kontaktstelle
Betreibungsamt Am Alten Rhein
Hauptstrasse 21
9424 Rheineck
Mauro Galli
Heimatort: Lugano / TI
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 01.10.1974
Dorfstrasse 43
9425 Thal
Gläubiger
Schweizerische Eidgenossenschaft
3003 Bern
Serafe AG
CHE-177.896.042
Summelenweg 91
8808 Pfäffikon SZ
Schuldbetreibung/en Nr. 25002307 vom 24.02.2026
Forderungen
CHF 335.00 BM-1489-1983-403, Haushaltabgabe für Radio und TV von 01.10.2024 bis 30.09.2025 nach RTVG
CHF 15.00 Mahngebühren gem. RTVV
CHF 20.00 Betreibungseinleitungsgebühren gem. RTVV
Zusätzliche Kosten
Betreibungs- und Pfändungsvollzugskosten zuzüglich Publikationskosten
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner hat sich bei Straffolge (Art. 169 StGB) jeder vom Betreibungsbeamten nicht bewilligten Verfügung über die gepfändeten Vermögenswerte zu enthalten (Art. 96 SchKG).
Ergänzende rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird hiermit aufgefordert, zum Vollzug der Pfändung in der oben erwähnten Betreibung am Dienstag, 26.05.2026, auf dem Betreibungsamt Am Alten Rhein, Hauptstrasse 21, 9424 Rheineck, vorzusprechen. Er wird dabei ausdrücklich auf Art. 91 Abs. 1 Ziff. 1 SchKG aufmerksam gemacht, wonach er bei Straffolge verpflichtet ist, der Pfändung beizuwohnen oder sich vertreten zu lassen (Art. 323 Ziff. 1 StGB). Leistet der Schuldner dieser Aufforderung keine Folge, wird die Pfändung in seiner Abwesenheit auf dem Betreibungsamt Am Alten Rhein vollzogen und mangels Feststellung pfändbarer Vermögenswerte ein Verlustschein gemäss Art. 115 Abs. 1 i.V.m. Art. 149 SchKG ausgestellt (vgl. BGE 120 III 110).
Kontaktstelle
Betreibungsamt Am Alten Rhein
Hauptstrasse 21
9424 Rheineck