Schuldner
Urs Sprenger
Staatsbürgerschaft: Liechtenstein
Geburtsdatum: 28.01.1965
Wohnadresse nicht bekannt
Angeblicher Aufenthaltsort:
Im Malarsch 51
9494 Schaan


Gläubiger
Politische Gemeinde Thal
Kirchplatz 4
9425 Thal
Schweiz

Finanzverwaltung Thal
Kirchplatz 4
9425 Thal
Schweiz


Art der Schuldbetreibung: Betreibung auf Verwertung eines Grundpfandes
Zahlungsbefehl-Nummer:
26002508 vom 12.08.2026

Forderungen
CHF 2447.20 nebst Zins zu 5 % seit 28.05.2026
Rechnung Nr. 1050386 vom 27.04.2026 - Grundbuchamt - Grundsteuern 2026

CHF 40 Mahngebühren

Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten


Forderungsgrund
Rechnung Nr. 1050386 vom 27.04.2026 - Grundbuchamt - Grundsteuern 2026

Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger innert sechs Monaten seit Zustellung des Zahlungsbefehls für die angegebenen Forderungen samt Betreibungskosten zu befriedigen. Will der Schuldner, der Dritteigentümer oder, falls das verpfändete Grundstück als Familienwohnung dient (Art. 169 ZGB), der Ehegatte des Schuldners oder des Dritten die Forderung oder einen Teil derselben, das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, oder das Pfandrecht insgesamt oder teilweise bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen nach der Veröffentlichung der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonsten die ganze Forderung als bestritten gilt. Wird das Pfandrecht nur teilweise bestritten, so sind die Gegenstände, an denen das Pfandrecht, oder jener Teil der Forderung, für den das Pfandrecht bestritten ist, genau anzugeben, ansonsten das Pfandrecht insgesamt als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Verwertung des Pfandgegenstandes verlangen.

Kontaktstelle
Betreibungsamt Am Alten Rhein
Hauptstrasse 21
9424 Rheineck