Schuldner
Sankt Bau GmbH
CHE-448.023.645
Thalerstrasse 4
9424 Rheineck
Gläubiger
Kanton St. Gallen
9001 St. Gallen
Staatsanwaltschaft St. Gallen
Rechnungswesen
St. Georgen-Strasse 13
9001 St. Gallen
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
26002601 vom 19.08.2026
Forderungen
CHF 240.00 nebst Zins zu 5.0 % seit 17.08.2026
ST.2026.9400, Strafbefehl vom 21.04.2026
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
siehe Forderungen
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Am Alten Rhein
Hauptstrasse 21
9424 Rheineck
Sankt Bau GmbH
CHE-448.023.645
Thalerstrasse 4
9424 Rheineck
Gläubiger
Kanton St. Gallen
9001 St. Gallen
Staatsanwaltschaft St. Gallen
Rechnungswesen
St. Georgen-Strasse 13
9001 St. Gallen
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
26002601 vom 19.08.2026
Forderungen
CHF 240.00 nebst Zins zu 5.0 % seit 17.08.2026
ST.2026.9400, Strafbefehl vom 21.04.2026
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
siehe Forderungen
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Am Alten Rhein
Hauptstrasse 21
9424 Rheineck