Wir setzen Sie hiermit im Sinne von Art. 139 PBG über das nachfolgende Bauvorhaben in Kenntnis.

Bauherrschaft:

Ortsgemeinde Rheineck, Hofstrasse 16a, 9424 Rheineck

Grundeigentümer:

Ortsgemeinde Rheineck, Hofstrasse 16a, 9424 Rheineck

Bauvorhaben:
Sanierung Liegenschaft «Zur alten Post»

Baulage:

Grundstück-Nr. 248, Bahnhofstrasse 22, 9424 Rheineck

Einsprachefrist:
Gegen dieses Bauvorhaben kann bis 20. Januar 2026 bei der Bauverwaltung Rheineck schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlich-rechtlichen Verfahren entschieden wird. Sie ist im Doppel einzureichen. 

Die Baupläne liegen während der Einsprachefrist im Rathaus, 1. Stock, Zimmer 13, öffentlich auf (während den Schalterstunden).