Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Stadt Rheineck haben an der Urnenabstimmung vom 30. November 2025 über die kommunale Vorlage «Entwicklung Grüenau Areal» abgestimmt.
Gegen die Abstimmung der Politischen Gemeinde Rheineck vom 30. November 2025 sind beim Rechtsdienst des Departements des Innern des Kantons St.Gallen zwischen dem 1. Dezember 2025 und dem 15. Dezember 2025, d.h. während der 14-tägigen Frist, keine Beschwerden eingegangen. Der Stadtrat Rheineck stellte daraufhin am 16. Dezember gemäss Art. 111 Abs. 2 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3, WAG) fest, dass das Ergebnis der kommunalen Abstimmung vom 30. November 2025 rechtskräftig ist, dh. dem
Verkauf der Grundstücke Nr. 186, 189, 279, 634 und 1117 zum Preis von min. Fr. 13´610´000.- und damit der Entwidmung der Grundstücke 634 und 1117 im Wert von Fr. 1´551´000.-
wurde zugestimmt.