Schuldner
Mauro Galli
Heimatort: Lugano (TI)
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 01.10.1974
Dorfstrasse 43
9425 Thal
Gläubiger
Schweizerische Bundesbahnen SBB
CHE-102.909.703
Hilfikerstrasse 1
3014 Bern
SBB Shared Service Organisation
CHE-177.896.042
Forderungsmanagement & Inkasso
Poststrasse 6
3000 Bern 65 SBB
Schweiz
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
25003119 vom 06.10.2025
Forderungen
CHF 116.50 nebst Zins zu 5.0 % seit 24.04.2025
Reisen ohne gültigen Fahrausweis, 02.09.2025
CHF 40.00 Mahnspesen
CHF 40.00 Umtriebsspesen
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
Reisen ohne gültigen Fahrausweis, 02.09.2025
Rechtliche Hinweise
Ergänzende rechtliche Hinweise
Gemäss Art. 56 Abs. 1 Ziff. 2 SchKG sind 7 Tage vor und 7 Tage nach Weihnachten Betreibungsferien.
Gemäss Art. 63 SchKG hemmen die Betreibungsferien den Fristenlauf nicht. Fällt jedoch für den Schuldner, den Gläubiger oder den Dritten das Ende einer Frist in die Zeit der Betreibungsferien oder des Rechtsstillstandes, so wird die Frist bis zum dritten Tag nach deren Ende verlängert. Bei der Berechnung der Frist von drei Tagen werden Samstag und Sonntag sowie staatlich anerkannte Feiertage nicht mitgezählt.
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Am Alten Rhein
Hauptstrasse 21
9424 Rheineck
Mauro Galli
Heimatort: Lugano (TI)
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 01.10.1974
Dorfstrasse 43
9425 Thal
Gläubiger
Schweizerische Bundesbahnen SBB
CHE-102.909.703
Hilfikerstrasse 1
3014 Bern
SBB Shared Service Organisation
CHE-177.896.042
Forderungsmanagement & Inkasso
Poststrasse 6
3000 Bern 65 SBB
Schweiz
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
25003119 vom 06.10.2025
Forderungen
CHF 116.50 nebst Zins zu 5.0 % seit 24.04.2025
Reisen ohne gültigen Fahrausweis, 02.09.2025
CHF 40.00 Mahnspesen
CHF 40.00 Umtriebsspesen
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
Reisen ohne gültigen Fahrausweis, 02.09.2025
Rechtliche Hinweise
Ergänzende rechtliche Hinweise
Gemäss Art. 56 Abs. 1 Ziff. 2 SchKG sind 7 Tage vor und 7 Tage nach Weihnachten Betreibungsferien.
Gemäss Art. 63 SchKG hemmen die Betreibungsferien den Fristenlauf nicht. Fällt jedoch für den Schuldner, den Gläubiger oder den Dritten das Ende einer Frist in die Zeit der Betreibungsferien oder des Rechtsstillstandes, so wird die Frist bis zum dritten Tag nach deren Ende verlängert. Bei der Berechnung der Frist von drei Tagen werden Samstag und Sonntag sowie staatlich anerkannte Feiertage nicht mitgezählt.
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Am Alten Rhein
Hauptstrasse 21
9424 Rheineck