Wir setzen Sie hiermit im Sinne von Art. 139 PBG über das nachfolgende Bauvorhaben in Kenntnis.

Bauherrschaft:
Auto RIKU AG, Strenglenstrasse 4b, 9424 Rheineck

Grundeigentümer:

Auto RIKU AG, Strenglenstrasse 4b, 9424 Rheineck

Bauvorhaben:
Neubau MFH

Baulage:

Grundstück-Nr. 41, Strenglenstrasse 4b, 9424 Rheineck

Einsprachefrist:
Gegen dieses Bauvorhaben kann bis 03. November 2025 bei der Bauverwaltung Rheineck schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlich-rechtlichen Verfahren entschieden wird. Sie ist im Doppel einzureichen. 

Die Baupläne liegen während der Einsprachefrist im Rathaus, 1. Stock, Zimmer 13, öffentlich auf (während den Schalterstunden).