Wir setzen Sie hiermit im Sinne von Art. 139 PBG über das nachfolgende Bauvorhaben in Kenntnis.

Bauherrschaft:

Appenzeller Bahnen AG, St. Gallerstrasse 53, 9102 Herisau

Grundeigentümer:

Appenzeller Bahnen AG, St. Gallerstrasse 53, 9102 Herisau

Bauvorhaben:
Projekt ATO RhW, Erneuerung Infrastruktur

Baulage:
Linie Rheineck-Walzenhausen

Einsprachefrist:
Gegen dieses Bauvorhaben kann bis 04. November 2025 bei beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen II, 3003 Bern schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlich-rechtlichen Verfahren entschieden wird. Sie ist im Doppel einzureichen. 

Die Baupläne liegen während der Einsprachefrist im Rathaus, 1. Stock, Zimmer 13, öffentlich auf (während den Schalterstunden).