Wir setzen Sie hiermit im Sinne von Art. 139 PBG über das nachfolgende Bauvorhaben in Kenntnis.

Bauherrschaft:

Stadt Rheineck, Hauptstrasse 21, 9424 Rheineck

Grundeigentümer:

Ortsgemeinde Rheineck, Hofstrasse 16a, 9424 Rheineck

Bauvorhaben:
Stellen einer Infotafel

Baulage:

Grundstück-Nr. 829, Rorschacherstrasse, 9424 Rheineck

Einsprachefrist:
Gegen dieses Bauvorhaben kann bis 03. März 2026 beim Stadtrat Rheineck schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlich-rechtlichen Verfahren entschieden wird. Sie ist im Doppel einzureichen. 

Die Baupläne liegen während der Einsprachefrist im Rathaus, 1. Stock, Zimmer 13, öffentlich auf (während den Schalterstunden).