Wir setzen Sie hiermit im Sinne von Art. 139 PBG über das nachfolgende Bauvorhaben in Kenntnis.
Bauherrschaft:
Stadt Rheineck, Hauptstrasse 21, 9424 Rheineck
Grundeigentümer:
Ortsgemeinde Rheineck, Hofstrasse 16a, 9424 Rheineck
Bauvorhaben:
Stellen einer Infotafel
Baulage:
Grundstück-Nr. 829, Rorschacherstrasse, 9424 Rheineck
Einsprachefrist:
Gegen dieses Bauvorhaben kann bis 03. März 2026 beim Stadtrat Rheineck schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlich-rechtlichen Verfahren entschieden wird. Sie ist im Doppel einzureichen.
Die Baupläne liegen während der Einsprachefrist im Rathaus, 1. Stock, Zimmer 13, öffentlich auf (während den Schalterstunden).