Schuldner
Sankt Bau GmbH
CHE-448.023.645
Thalerstrasse 4
9424 Rheineck
Gläubiger
Würth AG
CHE-105.867.567
Dornwydenweg 11
4144 Arlesheim
Intrum AG
CHE-104.502.525
Eschenstrasse 12
8603 Schwerzenbach
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
26000988 vom 02.04.2026
Forderungen
CHF 1'150.65 nebst Zins zu 5 % seit 02.04.2026
14290749, Rechnung vom 11.09.2025
CHF 27.32 Zins
CHF 285.00 AGB Kosten
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
14290749, Rechnung vom 11.09.2025
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Am Alten Rhein
Hauptstrasse 21
9424 Rheineck
Sankt Bau GmbH
CHE-448.023.645
Thalerstrasse 4
9424 Rheineck
Gläubiger
Würth AG
CHE-105.867.567
Dornwydenweg 11
4144 Arlesheim
Intrum AG
CHE-104.502.525
Eschenstrasse 12
8603 Schwerzenbach
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
26000988 vom 02.04.2026
Forderungen
CHF 1'150.65 nebst Zins zu 5 % seit 02.04.2026
14290749, Rechnung vom 11.09.2025
CHF 27.32 Zins
CHF 285.00 AGB Kosten
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
14290749, Rechnung vom 11.09.2025
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Am Alten Rhein
Hauptstrasse 21
9424 Rheineck