Schuldner
Mauro Galli
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 01.10.1974
Dorfstrasse 43
9425 Thal
Gläubiger
Kanton St.Gallen
(KAPO) Kantonspolizei
Klosterhof 12
9000 St. Gallen
Kanton St. Gallen
Amt für Finanzdienstleistungen
Davidstrasse 35
9001 St. Gallen
Schuldbetreibung/en Nr. 25002197 vom 08.01.2026
Forderungen
CHF 264.79 nebst Zins zu 5.0 % seit 30.03.2025
Defekter Stop-Stick vom 16.02.2025, Rorschacherberg, R-Nr. KAPO-401303
Zusätzliche Kosten
Betreibungs- und Pfändungsvollzugskosten zuzüglich Publikationskosten
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner hat sich bei Straffolge (Art. 169 StGB) jeder vom Betreibungsbeamten nicht bewilligten Verfügung über die gepfändeten Vermögenswerte zu enthalten (Art. 96 SchKG).
Ergänzende rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird hiermit aufgefordert, zum Vollzug der Pfändung in der oben erwähnten Betreibung am Dienstag, 26.05.2026, auf dem Betreibungsamt Am Alten Rhein, Hauptstrasse 21, 9424 Rheineck, vorzusprechen. Er wird dabei ausdrücklich auf Art. 91 Abs. 1 Ziff. 1 SchKG aufmerksam gemacht, wonach er bei Straffolge verpflichtet ist, der Pfändung beizuwohnen oder sich vertreten zu lassen (Art. 323 Ziff. 1 StGB). Leistet der Schuldner dieser Aufforderung keine Folge, wird die Pfändung in seiner Abwesenheit auf dem Betreibungsamt Am Alten Rhein vollzogen und mangels Feststellung pfändbarer Vermögenswerte ein Verlustschein gemäss Art. 115 Abs. 1 i.V.m. Art. 149 SchKG ausgestellt (vgl. BGE 120 III 110).
Kontaktstelle
Betreibungsamt Am Alten Rhein
Hauptstrasse 21
9424 Rheineck
Mauro Galli
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 01.10.1974
Dorfstrasse 43
9425 Thal
Gläubiger
Kanton St.Gallen
(KAPO) Kantonspolizei
Klosterhof 12
9000 St. Gallen
Kanton St. Gallen
Amt für Finanzdienstleistungen
Davidstrasse 35
9001 St. Gallen
Schuldbetreibung/en Nr. 25002197 vom 08.01.2026
Forderungen
CHF 264.79 nebst Zins zu 5.0 % seit 30.03.2025
Defekter Stop-Stick vom 16.02.2025, Rorschacherberg, R-Nr. KAPO-401303
Zusätzliche Kosten
Betreibungs- und Pfändungsvollzugskosten zuzüglich Publikationskosten
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner hat sich bei Straffolge (Art. 169 StGB) jeder vom Betreibungsbeamten nicht bewilligten Verfügung über die gepfändeten Vermögenswerte zu enthalten (Art. 96 SchKG).
Ergänzende rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird hiermit aufgefordert, zum Vollzug der Pfändung in der oben erwähnten Betreibung am Dienstag, 26.05.2026, auf dem Betreibungsamt Am Alten Rhein, Hauptstrasse 21, 9424 Rheineck, vorzusprechen. Er wird dabei ausdrücklich auf Art. 91 Abs. 1 Ziff. 1 SchKG aufmerksam gemacht, wonach er bei Straffolge verpflichtet ist, der Pfändung beizuwohnen oder sich vertreten zu lassen (Art. 323 Ziff. 1 StGB). Leistet der Schuldner dieser Aufforderung keine Folge, wird die Pfändung in seiner Abwesenheit auf dem Betreibungsamt Am Alten Rhein vollzogen und mangels Feststellung pfändbarer Vermögenswerte ein Verlustschein gemäss Art. 115 Abs. 1 i.V.m. Art. 149 SchKG ausgestellt (vgl. BGE 120 III 110).
Kontaktstelle
Betreibungsamt Am Alten Rhein
Hauptstrasse 21
9424 Rheineck