Schuldner
Mauro Galli
Heimatort: Lugano / TI
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 01.10.1974
Dorfstrasse 43
9425 Thal
Gläubiger
Helsana Versicherungen AG
CHE-102.695.608
Zürichstrasse 130
8600 Dübendorf
Helsana Versicherungen AG
Inkasso
8081 Zürich Helsana
Schuldbetreibung/en Nr. 25001377 vom 22.01.2026
Forderungen
CHF 2'026.95 nebst Zins zu 5 % seit 06.05.2025
Prämien KVG 09/2024 - 01/2025
CHF 51.95 Zinsen
CHF 305.00 Mahngebühren, Bearbeitungsgebühr
Zusätzliche Kosten
Betreibungs- und Pfändungsvollzugskosten zuzüglich Publikationskosten
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner hat sich bei Straffolge (Art. 169 StGB) jeder vom Betreibungsbeamten nicht bewilligten Verfügung über die gepfändeten Vermögenswerte zu enthalten (Art. 96 SchKG).
Ergänzende rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird hiermit aufgefordert, zum Vollzug der Pfändung in der oben erwähnten Betreibung am Dienstag, 26.05.2026, auf dem Betreibungsamt Am Alten Rhein, Hauptstrasse 21, 9424 Rheineck, vorzusprechen. Er wird dabei ausdrücklich auf Art. 91 Abs. 1 Ziff. 1 SchKG aufmerksam gemacht, wonach er bei Straffolge verpflichtet ist, der Pfändung beizuwohnen oder sich vertreten zu lassen (Art. 323 Ziff. 1 StGB). Leistet der Schuldner dieser Aufforderung keine Folge, wird die Pfändung in seiner Abwesenheit auf dem Betreibungsamt Am Alten Rhein vollzogen und mangels Feststellung pfändbarer Vermögenswerte ein Verlustschein gemäss Art. 115 Abs. 1 i.V.m. Art. 149 SchKG ausgestellt (vgl. BGE 120 III 110).
Kontaktstelle
Betreibungsamt Am Alten Rhein
Hauptstrasse 21
9424 Rheineck
Mauro Galli
Heimatort: Lugano / TI
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 01.10.1974
Dorfstrasse 43
9425 Thal
Gläubiger
Helsana Versicherungen AG
CHE-102.695.608
Zürichstrasse 130
8600 Dübendorf
Helsana Versicherungen AG
Inkasso
8081 Zürich Helsana
Schuldbetreibung/en Nr. 25001377 vom 22.01.2026
Forderungen
CHF 2'026.95 nebst Zins zu 5 % seit 06.05.2025
Prämien KVG 09/2024 - 01/2025
CHF 51.95 Zinsen
CHF 305.00 Mahngebühren, Bearbeitungsgebühr
Zusätzliche Kosten
Betreibungs- und Pfändungsvollzugskosten zuzüglich Publikationskosten
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner hat sich bei Straffolge (Art. 169 StGB) jeder vom Betreibungsbeamten nicht bewilligten Verfügung über die gepfändeten Vermögenswerte zu enthalten (Art. 96 SchKG).
Ergänzende rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird hiermit aufgefordert, zum Vollzug der Pfändung in der oben erwähnten Betreibung am Dienstag, 26.05.2026, auf dem Betreibungsamt Am Alten Rhein, Hauptstrasse 21, 9424 Rheineck, vorzusprechen. Er wird dabei ausdrücklich auf Art. 91 Abs. 1 Ziff. 1 SchKG aufmerksam gemacht, wonach er bei Straffolge verpflichtet ist, der Pfändung beizuwohnen oder sich vertreten zu lassen (Art. 323 Ziff. 1 StGB). Leistet der Schuldner dieser Aufforderung keine Folge, wird die Pfändung in seiner Abwesenheit auf dem Betreibungsamt Am Alten Rhein vollzogen und mangels Feststellung pfändbarer Vermögenswerte ein Verlustschein gemäss Art. 115 Abs. 1 i.V.m. Art. 149 SchKG ausgestellt (vgl. BGE 120 III 110).
Kontaktstelle
Betreibungsamt Am Alten Rhein
Hauptstrasse 21
9424 Rheineck