Schuldner
Mauro Galli
Heimatort: Lugano / TI
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 01.10.1974
Dorfstrasse 43
9425 Thal
Gläubiger
Technische Betriebe Thal
CHE-102.695.608
Kirchplatz 4
9425 Thal
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
26000413 vom 12.02.2026
Forderungen
CHF 543.65 nebst Zins zu 5 % seit 15.02.2025
offene Stromrechnungen 2024, 2025
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
siehe Forderungen
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Am Alten Rhein
Hauptstrasse 21
9424 Rheineck
Mauro Galli
Heimatort: Lugano / TI
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 01.10.1974
Dorfstrasse 43
9425 Thal
Gläubiger
Technische Betriebe Thal
CHE-102.695.608
Kirchplatz 4
9425 Thal
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
26000413 vom 12.02.2026
Forderungen
CHF 543.65 nebst Zins zu 5 % seit 15.02.2025
offene Stromrechnungen 2024, 2025
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
siehe Forderungen
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Am Alten Rhein
Hauptstrasse 21
9424 Rheineck