Der Stadtrat hat unter Vorbehalt der Durchführung des fakultativen Referendums gemäss Art. 13ff der Gemeindeordnung genehmigt:
Vereinbarung über die Zusammenarbeit zum Führen von regionalen Sonderschulklassen
(mit Thal und St. Margrethen)
Beschluss des Stadtrates vom 07. Juli 2026
Referendumsfrist: 13. Juli bis 21. August 2026
Die Referendumsvorlage liegt im Rathaus Rheineck, 1. Stock, Auflagezimmer, zur Einsichtnahme auf.
Das Referendum kommt zustande, wenn mindestens 200 Stimmberechtigte innert der Referendumsfrist schriftlich die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen. Ein allfälliges Referendumsbegehren wäre vor Ablauf der Referendumsfrist dem Stadtrat einzureichen.
9424 Rheineck, 30.06.2026 Der Stadtrat