Aufgrund des Ablaufs der gesetzlichen Ruhefrist werden folgende Gräber und Urnennischen bis Ostern 2026 geräumt:

Urnenwand                          Beisetzungen des Jahres 2015 
Urnenblock  Beisetzungen des Jahres 2015 
UrnengräberBeisetzungen des Jahres 2010
Erdbestattungen    Beisetzungen des Jahres 2005

Auf eine persönliche Mitteilung an die Angehörigen wird verzichtet. Diese werden gebeten, persönliche Gegenstände bis spätestens Ostern 2026 zu entfernen.
Drittpersonen dürfen Gegenstände nur mit schriftlicher Ermächtigung der jeweiligen Eigentümer entfernen.

Nicht abgeholte Gegenstände werden nach Ostern 2026 im Auftrag der Gemeinde durch das Bauamt entfernt. Nachträgliche Ansprüche können nicht berücksichtigt werden.

Eine detaillierte Liste der zu räumenden Gräber und Urnennischen ist in den Aushängen beim Rathaus Rheineck, der Evangelischen Kirche, der Katholischen Kirche, der Aufbahrungshalle sowie beim Gerätehaus angeschlagen.

 

Rheineck, 24. Oktober 2025  Bestattungsamt Rheineck