Schuldner
Luft-Ung GmbH in Liquidation
CHE-163.756.050
Wiesentalstrasse 6
9425 Thal
Gläubiger
PK Gebäudetechnik St. Gallen - Appenzell
Lämmlisbrunnenstrasse 41
9004 St. Gallen
Schweiz
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
26002051 vom 06.07.2026
Forderungen
CHF 4'540.00 nebst Zins zu 5 % seit 31.12.2025
Vollzugskosten und Weiterbildungsbeiträge gemäss Art. 20 GAV/AVE, Deklaration für das Jahr 2025
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
Vollzugskosten und Weiterbildungsbeiträge gemäss Art. 20 GAV/AVE, Deklaration für das Jahr 2025
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Am Alten Rhein
Hauptstrasse 21
9424 Rheineck
Luft-Ung GmbH in Liquidation
CHE-163.756.050
Wiesentalstrasse 6
9425 Thal
Gläubiger
PK Gebäudetechnik St. Gallen - Appenzell
Lämmlisbrunnenstrasse 41
9004 St. Gallen
Schweiz
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
26002051 vom 06.07.2026
Forderungen
CHF 4'540.00 nebst Zins zu 5 % seit 31.12.2025
Vollzugskosten und Weiterbildungsbeiträge gemäss Art. 20 GAV/AVE, Deklaration für das Jahr 2025
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
Vollzugskosten und Weiterbildungsbeiträge gemäss Art. 20 GAV/AVE, Deklaration für das Jahr 2025
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Am Alten Rhein
Hauptstrasse 21
9424 Rheineck