Schuldner
Sankt Bau GmbH
CHE-448.023.645
Thalerstrasse 4
9424 Rheineck
Gläubiger
Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen
Brauerstrasse 54
9016 St. Gallen
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
26003269 vom 12.10.2026
Forderungen
CHF 1'992.10 nebst Zins zu 5.0 % seit 13.10.2026
Lohnbeiträge: 03. - 06.2026, Rechnung vom 29.07.2026
CHF 20.20 Verzugszins
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
siehe Forderungen
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Am Alten Rhein
Hauptstrasse 21
9424 Rheineck
Bemerkungen
Gemäss Abklärungen ist sowohl Herr Balika Carol-Constantin (Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung dieser Schuldnergesellschaft) als auch Herr Baranyka Rudi-Stefan (Gesellschafter und Geschäftsführer dieser Schuldnergesellschaft) nicht mehr in der Schweiz ansässig. Der aktuelle Aufenthaltsort dieser Personen ist unbekannt. Daher wird dieser Zahlungsbefehl publiziert.
Sankt Bau GmbH
CHE-448.023.645
Thalerstrasse 4
9424 Rheineck
Gläubiger
Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen
Brauerstrasse 54
9016 St. Gallen
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
26003269 vom 12.10.2026
Forderungen
CHF 1'992.10 nebst Zins zu 5.0 % seit 13.10.2026
Lohnbeiträge: 03. - 06.2026, Rechnung vom 29.07.2026
CHF 20.20 Verzugszins
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
siehe Forderungen
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Am Alten Rhein
Hauptstrasse 21
9424 Rheineck
Bemerkungen
Gemäss Abklärungen ist sowohl Herr Balika Carol-Constantin (Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung dieser Schuldnergesellschaft) als auch Herr Baranyka Rudi-Stefan (Gesellschafter und Geschäftsführer dieser Schuldnergesellschaft) nicht mehr in der Schweiz ansässig. Der aktuelle Aufenthaltsort dieser Personen ist unbekannt. Daher wird dieser Zahlungsbefehl publiziert.