Schuldner
Rössli am See GmbH
CHE-135.641.683
Städeliwies 5
9422 Staad SG
Gläubiger
Thommen AG Amriswil & Staad
CHE-107.138.663
Arbonerstrasse 100
8580 Amriswil
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
26003365 vom 19.10.2026
Forderungen
CHF 782.70 nebst Zins zu 5 % seit 12.07.2026
Rechnung 130221163 vom 11.06.2026 - Entsorgung von Abfall
CHF 1'044.75 nebst Zins zu 5 % seit 09.08.2026
Rechnung 130221582 vom 09.07.2026 - Entsorgung von Abfall
CHF 790.10 nebst Zins zu 5 % seit 08.09.2026
Rechnung 130221989 vom 06.08.2026 - Entsorgung von Abfall
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
siehe Forderungen
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Am Alten Rhein
Hauptstrasse 21
9424 Rheineck
Rössli am See GmbH
CHE-135.641.683
Städeliwies 5
9422 Staad SG
Gläubiger
Thommen AG Amriswil & Staad
CHE-107.138.663
Arbonerstrasse 100
8580 Amriswil
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
26003365 vom 19.10.2026
Forderungen
CHF 782.70 nebst Zins zu 5 % seit 12.07.2026
Rechnung 130221163 vom 11.06.2026 - Entsorgung von Abfall
CHF 1'044.75 nebst Zins zu 5 % seit 09.08.2026
Rechnung 130221582 vom 09.07.2026 - Entsorgung von Abfall
CHF 790.10 nebst Zins zu 5 % seit 08.09.2026
Rechnung 130221989 vom 06.08.2026 - Entsorgung von Abfall
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
siehe Forderungen
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Am Alten Rhein
Hauptstrasse 21
9424 Rheineck