Aufgrund des Ablaufs der gesetzlichen Ruhefrist werden folgende Gräber und Urnennischen nach Ostern 2027 geräumt:
Urnenwand Beisetzungen des Jahres 2016
Urnenblock Beisetzungen des Jahres 2016
Urnengräber Beisetzungen des Jahres 2011
Erdbestattungsgräber Beisetzungen des Jahres 2006
Auf eine persönliche Mitteilung an die Angehörigen wird verzichtet. Diese werden gebeten, persönliche Gegenstände bis spätestens Ostern 2027 zu entfernen.
Drittpersonen dürfen Gegenstände nur mit schriftlicher Ermächtigung der jeweiligen Eigentümer entfernen.
Nicht abgeholte Gegenstände werden nach Ostern 2027 durch das Bauamt entfernt. Nachträgliche Ansprüche können nicht berücksichtigt werden.
Eine detaillierte Liste der zu räumenden Gräber und Urnennischen ist in den Aushängen beim Rathaus Rheineck, der Evangelischen Kirche, der Katholischen Kirche, der Aufbahrungshalle sowie beim Gemeinschaftsgrab angeschlagen.
Bestattungsamt Rheineck