Infolge Doppelführung mit dem Wanderweg auf dem Sandbüchelweg wird der lokale Wanderweg Hofstrasse-Kamelhofweg aus dem Fuss- und Wanderwegplan der Stadt Rheineck entlassen. Im Fuss- und Wanderwegplan des Kantons Appenzell Ausserrhoden wurde der Teil Hofstrasse bereits aufgehoben.

Der Stadtrat hat am 13. Oktober 2026 in Anwendung von Art. 39ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgek. StrG) folgenden Teilstrassenplan erlassen:

  • Aufhebung Wanderweg auf dem Kamelhofweg zwischen Parzellen Nr. 929 und Nr. 422
  • Aufhebung Wanderweg auf der Hofstrasse zwischen Abzweigung Hofstrasse-Burgstrasse und Parzelle Nr. 929

Die Auflagefrist von 30 Tagen dauert vom 22. Oktober 2026bis zum 20. November 2026. Die Unterlagen sind während dieser Zeit im Rathaus, 1. OG, Büro 13, einsehbar.

Rechtsmittel

Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut, kann während der Auflagefrist beim Stadtrat Rheineck schriftlich und begründet Einsprache erheben. Allfällige Einsprachen haben eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.

Rheineck, 22.10.2026